ÖVP-U-Ausschuss mit Ex-ÖBAG-Chef Schmid

Martina Sumper-Scheiber

Nun versucht es Hafenecker

Jetzt beantwortet Schmid die Fragen von FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker nicht.
Christian Hafenecker. APA/Fohringer (Archiv)
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Kurze Zusammenfassung zum bisherigen Tag

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Und weiter gehts...

...Doris Bures will es weiter versuchen: Die Befragung soll fortgesetzt werden. Allerdings: Schmid verweigert weiter die Aussage, Antrag auf Beugestrafe.
Thomas Schmid. APA/Fohringer
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Ausschuss erneut unterbrochen

Das Schauspiel geht weiter: Unbeirrt stellt Krainer seine Fragen, genauso unbeirrt verweigert Schmid die Aussage und ebenso unbeirrt kündigen Pöschl und Bures Anträge auf Beugestrafen an. 

Kurz vor elf wird der Ausschuss dann wieder unterbrochen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
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Deja Vu...

Auch auf Fragen von SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer verweigert Schmid mit der gleichen Argumentation die Aussage. Genauso konsequent wie Schmid sind Pöschl und Bures – sie kündigen einen Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe an.
Kai Jan Krainer. APA/Steinmaurer
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Bures kündigt Antrag bei Bundesverwaltungsgericht an

Die heutige Vorsitzende Doris Bures kündigt einen Antrag auf Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht an. Gibt dieses dem Antrag statt, kann laut Pöschl eine Strafe von 500 bis 5.000 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall zwischen 2.000 und 10.000 Euro.
Doris Bures. APA/Fohringer (Archiv)
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Verfahrensrichter beantragt Beugestrafe

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl fragt nochmals, Schmid verweigert erneut die Aussage. Daraufhin beantragt Pöschl die Verhängung einer Beugestrafe gegen Schmid.
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Verfahrensrichter versucht es weiter

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl appelliert an Schmid, glaubhaft zu machen, warum er sich bei Beantwortung seiner Frage einer neuerlichen strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. 

Gleiche Reaktion Schmids: Er verweist auf sein Eingangsstatement und will nicht aussagen. Der Ausschuss reagiert darauf mit einer neuerlichen Unterbrechung.
Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. APA/Fohringer (Archiv)
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Bures droht Beugestrafe an

Die heutige Vorsitzende Doris Bures macht Schmid darauf aufmerksam, dass ihm bei Nichtbeantwortung der Fragen eine Beugestrafe droht. Dieser bleibt bei seiner Argumentation und verweigert die Aussage.
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Schmid bleibt dabei

Er verweigert die Aussage. Das tue er auch, wenn der Verfahrensrichter eine andere Rechtsauffassung vertrete.
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Verfahrensrichter will jede Frage einzeln prüfen

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl sieht kein generelles Aussageverweigerungsrecht Schmids. Es müsse jede Frage einzeln geprüft werden. Schmid habe vor der WKStA zu bestimmten Themenbereichen ein Geständnis abgelegt – damit setze er sich keiner weiteren strafrechtlichen Verfolgung aus. Er fragt Schmid daher gleich einmal zum Beinschab-Tool.
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U-Ausschuss berät sich

Seine Ankündigung der Aussageverweigerung unterlegt Schmid mit rechtlichen Erwägungen, die er vom Blatt abliest. Er beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Der Ausschuss ist deshalb derzeit unterbrochen – man berät sich, wie man weiter vorgeht.

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Paukenschlag

Paukenschlag gleich zu Befragungsbeginn Schmids: Der ehemalige ÖBAG-Chef gibt an, die Aussage verweigern zu wollen. Er werde keinerlei Fragen beantworten.