Tatverdächtiger sollte am 19. Dezember vor Gericht erscheinen
Der Arzt Taleb A. war nach SPIEGEL-Informationen auch in Berlin justizbekannt. So ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen A. wegen des »Missbrauchs von Notrufen«. Demnach war A. im Februar 2024 auf dem für Berlin-Tempelhof zuständigen Abschnitt 44 der Polizei erschienen, um eine Anzeige zu erstatten. Offenbar machte er dabei wirre Angaben und war mit dem Verhalten der diensthabenden Polizeibeamten augenscheinlich unzufrieden. Schließlich soll A. noch in der Wache den Notruf der Feuerwehr gewählt und eine »rechtliche Beratung« verlangt haben.
Wegen des Missbrauchs der Notfallnummer erhielt A. einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro – gegen den er Einspruch einlegte. Wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL bestätigte, sollte am Tag vor der Todesfahrt von Magdeburg, am 19. Dezember, über den Einspruch verhandelt werden. Doch A. erschien nicht zur Verhandlung um 11.00 Uhr in Saal 1104 des Berliner Amtsgerichts Tiergarten – der Einspruch wurde verworfen.