Lage in Magdeburg am 22. Dezember

Kim Staudt
Newsressort
Kim Staudt

Taleb Al-Abdulmohsen drohte Ärztekammer 2013 mit einem Anschlag

Der Magdeburg-Attentäter hat offenbar bereits 2013 mit einer terroristischen Tat gedroht. Hintergrund ist nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern ein Streit mit der Ärztekammer des Landes. Im Zuge seiner Facharztausbildung habe es wohl Streitigkeiten über die Anerkennung von Prüfungsleistungen gegeben. Daraufhin habe er wohl telefonisch der Ärztekammer gedroht. Er habe Handlungen angedroht, die international Beachtung finden würden und auf den Anschlag von Boston vom April 2013 verwiesen. Die Drohung erfolgte am 17. April 2013, zwei Tage nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon. Bei dem Anschlag auf das Sportevent in den USA hatten damals zwei Islamisten mit selbst gebauten Sprengsätzen drei Menschen getötet und mehr als 260 verletzt.

Nach Angaben des Innenministeriums habe es eine Wohnungsdurchsuchung gegeben, bei der auch elektronische Medien überprüft worden seien. Die Ermittler haben jedoch keine Hinweise auf eine »reelle Anschlagsvorbereitung« gefunden. 

Im September 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Rostock wegen »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten« zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.
DER SPIEGEL

Tatverdächtiger beschwerte sich im Kanzleramt über seine Verurteilung

Der Täter lebte laut Innenministerium vom Oktober 2011 bis Januar 2016 in Stralsund, wo er Teile seiner Facharztausbildung durchlief. Mehrfach fiel er den Behörden auf: Im Januar 2014 soll er auf dem Amt in Stralsund erschienen sein und um finanzielle Unterstützung gebeten haben. Er soll dort mit einer Tat gedroht haben, an die man sich lange erinnern werde; außerdem drohte er mit Suizid. Die Polizei suchte ihn daraufhin für eine Gefährderansprache auf. 

Im Oktober 2014 beschwerte er sich laut Innenministerium bei den Justizbehörden über das Rostocker Urteil und äußerte sich beleidigend über die Richter. Beide Vorfälle, die mutmaßliche Beleidigung und die mutmaßliche Nötigung, führten nach Kenntnis des Innenministeriums nicht zu einem Urteil. Im September 2015 soll er zudem im Kanzleramt angerufen und sich über das Rostocker Urteil beschwert haben. Er soll die Richter als Rassisten bezeichnet und gesagt haben, er werde sich eine Pistole besorgen. Laut Innenminister Christian Pegel (SPD) wurde Taleb Al-Abdulmohsen nicht als Gefährder geführt.
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Updated at: 12/22/2024 12:50 PM