Der Montag nach der BTW

Kristin Haug
Redakteurin im Deutschland-Ressort
Kristin Haug

Expertin sieht keine Chancen für die Anfechtung der Wahl

Viele Auslandsdeutsche beklagen, ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten zu haben. Die Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger hält es trotzdem für unwahrscheinlich, dass eine Wahlanfechtung in diesem Punkt Erfolg haben könnte. »Ich sehe keinen Hebel für eine Verfassungsklage», sagte die Co-Direktorin des Düsseldorfer Universitätsinstituts für Parteienrecht der »Zeit«. Das hauchdünn unter der Fünf-Prozent-Hürde gebliebene BSW erwägt eine Klage mit dieser Begründung.
Über die Erschwernisse für viele Auslandsdeutsche bei der Wahl sagte Schönberger: »Das ist eine sehr ärgerliche Folge der kurzen Frist zwischen Vertrauensfrage und Neuwahlen. Ich verstehe, dass viele Menschen frustriert sind.« Dennoch gebe es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Briefwahl. Sie sehe keine Vorschrift im Wahlrecht, die zum Beispiel eine bestimmte Frist für die Zustellung von Briefwahlunterlagen vorschreibe.
»Allen Auslandsdeutschen steht es ja frei, zur Wahl nach Deutschland zu kommen und ihre Stimme hier abzugeben. Ich weiß, das ist für viele utopisch, aber deshalb wird das Verfassungsgericht die Wahl nicht annullieren«, erklärte Schönberger. »Jede Wählerin, jeder Wähler kann ja wählen, auch die im Ausland. Ich habe nur keinen Anspruch darauf, auf dem bequemsten Weg zu wählen. Das ist der Punkt.«
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Updated at: 02/24/2025 07:35 PM