Sondervermögen & Reform Schuldenbrems 18. März

Charlotte Lüder
Nachrichtenressort
Charlotte Lüder

Bundestag stimmt für Änderung des Grundgesetzes

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Unions- und SPD-Fraktion und somit die Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz und die Einrichtung eines Sondervermögens mehrheitlich angenommen. Abgegeben wurden 720 Stimmen.

513 Jastimmen
207 Neinstimmen
Keine Enthaltungen


»Der Gesetzentwurf ist mit der erforderlichen Mehrheit angenommen«, sagt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Somit ist eine große Hürde für die Änderung der Artikel 109, 115 und 143h GG genommen. 
  • In den Artikeln 109 und 115 GG soll künftig stehen, dass Verteidigungsausgaben, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit ab einer Höhe von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von der Schuldenregel ausgenommen sind.
  • Auch den Ländern soll künftig ein Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden. Danach soll die Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit 0,35 Prozent des nominalen BIP betragen dürfen.
  • Für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur (etwa Schienen, Brücken, Straßen) wird ein 500-Milliarden-Euro »Sondervermögen« eingerichtet, das mit Krediten gefüllt wird.
  • Die Mittel können aber auch »für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« verwendet werden. So soll es im Grundgesetz, Artikel 143h GG, künftig stehen. 
Am Freitag steht nun die nächste Hürde bevor: die Abstimmung im Bundesrat.
Show Liveblog
1 message
Updated at: 03/18/2025 04:10 PM