Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht davon aus, dass das vom Verfassungsschutz erstellte Gutachten zur AfD für ein etwaiges Verbotsverfahren nicht ausreichen wird. Das Gutachten beschäftige sich lediglich mit dem „Element Menschenwürde“, sagte er am Dienstag in Berlin. Auf andere Elemente, die für ein Verbotsverfahren notwendig wären, beziehe es sich dagegen explizit nicht, darunter die Frage nach dem Angriff auf den Rechtsstaat sowie auf die Demokratie. Wenn über Verbote nachgedacht werde, sei klar, „dass die anderen beiden Elemente (...) wesentlich sind“, sagte der CSU-Politiker. Seine Einschätzung laute daher: