Der Bundestag hat die Einsetzung einer Enquetekommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen. Den Antrag, den die Koalitionsfraktionen von Union und SPD eingebracht hatten, trugen nach einigen Änderungen zuvor am Donnerstag auch Grüne und Linke mit. Nur die AfD stimmte dagegen, wobei vier Abgeordnete sich enthielten.
Die Kommission, in der Abgeordnete und Fachleute zusammenwirken sollen, soll bis Mitte 2027 einen Bericht vorlegen. Verbunden damit ist die Hoffnung, einerseits etwas für künftige Krisen zu lernen. Andererseits soll die Auseinandersetzung mit der Pandemie auch dem Eindruck entgegenwirken, über Fehlentscheidungen würde im Nachhinein geschwiegen.
In der Bundestagsdebatte betonten Parlamentarier aller Fraktionen außer der AfD den Nutzen einer Kommission. Der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt sagte, die Kommission sei eine „Chance zum Dialog“. Er sprach sich zugleich gegen einen Untersuchungsausschuss zur Maskenbeschaffung durch den damaligen Bundesgesundheitsminister und heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) aus. Solche Ausschüsse suchten nicht nach Lösungen, sondern seien „Kampfinstrumente“.
Die Linke, die einen Untersuchungsausschuss fordert, zeigte sich dennoch dankbar für die Bereitschaft der Regierungskoalition, eine Enquetekommission einzusetzen. Der Abgeordnete Ates Gürpinar lobte auch die Bereitschaft der Regierungskoalition, Änderungswünsche der Opposition mit aufzunehmen, etwa die Betonung des Themas Post-Covid. Der Grüne Helge Limburg sagte, man sei es den Bürgern schuldig, sich auf diese Weise mit der Pandemie auseinanderzusetzen. Er wies darauf hin, dass auch die „Prävention von Wirtschaftskriminalität“ Thema der geplanten Aufarbeitung sei. Die AfD hält eine Enquetekommission nicht für ausreichend. Der Abgeordnete Stephan Brandner sagte, „Verbrechen und Vergehen“ der früheren Regierung müssten Konsequenzen haben.
Leitend für die Arbeit der Kommission soll dem Antrag zufolge der Gedanke sein, „dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können“.