Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.