Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl gegen Abdul Ballout
Eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout am Montag verteidigt und das Vorgehen als "nicht ungewöhnlich" bezeichnet. Als Grund nannte Sprecherin Lisa Jani, dass das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet hat und die Untersuchungshaft anzurechnen sei.
Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem deutschen Staatsangehörigen, der sowohl zur Tatzeit als auch bei der Urteilsverkündung Heranwachsender war, vergleichsweise lang, teilte Jani mit. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen müssten Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund gegeben sein, was bei einem derartigen Strafmaß und einem Verurteilten mit deutschem Pass hier verneint worden sei.
Die Sprecherin betonte erneut, dass Abdul Ballout nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, sondern unter sogenannter Vorbewährung stand. Er hätte dem Gericht bis zur Entscheidung im November zeigen können, dass es sich lohnt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dabei muss sich der Verurteilte an bestimmte Auflagen halten – unter anderem Beratungsgespräche besuchen oder jeden Wohnsitz- oder Aufenthaltswechsel beim Gericht melden.