Markenstreit um „Twitter“ – Teilerfolg für Start-up
Das Start-up Bluebird aus Virginia liegt schon länger mit Elon Musk, dem Eigentümer der Plattform X, über Kreuz. Grund dafür sind unterschiedliche Auffassungen zu den Markenrechten des früheren Netzwerks Twitter, das Musk im Jahr 2022 für 44 Milliarden US-Dollar mit weiteren Investoren gekauft und später in „X“ umbenannt hatte. Bluebird möchte sich bei den Nutzern sozialer Netzwerke etablieren und dabei neben dem alten Namen „Twitter“ auch das Verb „to tweet“ sowie einen gefiederten Vogel als Logo nutzen. Letzteres ähnelt dem früheren Twitter-Symbol.
Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat in der vergangenen Woche seine Entscheidung in einem vorgelagerten Verfügungsverfahren des Markenstreits getroffen. Nach aktueller Einschätzung des Gerichts wird X die Markenrechte an „Twitter“ auch in einem späteren Hauptverfahren behalten. Richter Colm Connolly erließ eine Verfügung, die Musks Unternehmen schützt, da Bluebird bestimmte Markenrechte verletzt und verwässert hat, wodurch X möglicherweise einen Schaden erleiden wird.
Dennoch erreichte Bluebird zwei wichtige Erfolge. Das Start-up kann weiterhin mit seinem Logo arbeiten und das Verb „to tweet“ für das Absetzen von Nachrichten nutzen. Der Nachweis, dass X mit der Umfirmierung die „ernsthafte Nutzung“ dieser Marken eingestellt habe, werde im Hauptverfahren wohl gelingen, so Richter Connolly. Seiner Auffassung nach wurde auch hinreichend dargelegt, dass X nicht die Absicht hat, die frühere Nutzung wieder aufleben zu lassen. Zuerst berichtete „Heise“ über die Entscheidung. Der Rechtsstreit in Delaware trägt das Aktenzeichen 1:25-cv-01510-CFC.