UN-Charta verbietet Anwendung militärischer Gewalt
Ob die US-Verfassung einen militärischen Eingriff wie den in Venezuela vorsieht, wird sicher noch Gegenstand heftiger Debatten sein. Daneben gibt es aber auch die völkerrechtliche Frage. Schon die US-Angriffe auf angebliche Boote von Drogenschmugglern in der Karibik in den vergangenen Monaten wurden von Rechtsexperten als Verstoß gegen internationales Recht bezeichnet.
Die Angriffe auf die Boote verstießen zunächst wohl gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot, sagte Thilo Marauhn, Leiter der Forschungsgruppe Völkerrecht am Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung der Deutschen Presse-Agentur. Demnach ist sowohl die Androhung als auch die Anwendung militärischer Gewalt verboten. Da die USA nicht angegriffen wurden und der UN-Sicherheitsrat die Maßnahmen nicht erlaubt hat, treffe keine der beiden anerkannten Ausnahmen von diesem Verbot zu, so Marauhn.