Haben die USA gegen das Völkerrecht verstoßen?
Ja, sagt der Jurist Kai Ambos dem WDR: »Es ist völkerrechtswidrig, weil es eigentlich nur zwei Rechtfertigungsgründe für Anwendung militärischer Gewalt gibt.« Dies seien entweder Selbstverteidigung oder ein Mandat der Vereinten Nationen. Venezuela habe aber die USA nicht angegriffen, auch durch Drogenschmuggel sei dies nicht der Fall. Eine Autorisierung durch den Uno-Sicherheitsrat gebe es ebenfalls nicht: »Es gibt keinen erdenklichen Grund, aus völkerrechtlicher Sicht diese Gewaltanwendung zu rechtfertigen.«
Ähnlich äußerte sich die Professorin der Notre Dame Law School im US-Bundesstaat Indiana, Mary Ellen O'Connell. Sie sprach von Kidnapping. »Die Charta der Vereinten Nationen macht sehr deutlich, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Land das Recht hat, militärische Gewalt auf dem Territorium eines anderen Landes anzuwenden«, sagte O'Connell dem Sender NBC. »Und es hat niemals das Recht, dies zu tun, um eine Person vor seine Gerichte zu stellen.«